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Nachfolgend finden Sie wichtige Hinweise vom  Verbandslehrstab  

 

 

oder vom Gruppenlehrstab

 

 

 

 

 

 

Die DFB-Schiedsrichterzeitung ist unter https://www.dfb.de/verbandsservice/publikationen/dfb-schiedsrichter-zeitung/ aufrufbar.

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Futsal-Schulung 2023 im Kreis Inn/Salzach

Referent: Michael Hagl, SRG Ruperti

 

 

 

 

 

 

 

Änderungen der Futsal- und Hallenfußballrichtlinien

 

https://www.bfv.de/binaries/content/assets/inhalt/der-bfv/satzung-richtlinien-amtliches/amtliches/anderungen-satzung-und-ordnungen/anderungen-november-2023.pdf

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lehrbrief zur Zeitstrafe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Regeländerungen 2021

 

 

Liebe Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter der Gruppe Chiem,
im Anhang findet Ihr die Regeländerungen, die ab sofort für Eure Spielleitungen bzw. seit 1. Juli 2021 gelten. Bei der Mehrzahl der aufgeführten Regeländerungen handelt es sich lediglich um Formalien oder Umformulierungen/Konkretisierungen des Regeltextes oder um Definitionen, die für die Bewertung von Situationen in Videobildern bzw. Standbildern beim Einsatz des VAR (Video-Schiedsrichterassistent) wichtig sind.
Relevant für Eure Spielleitungen sind die Änderungen im Rahmen der Regel 12 zum Thema „Fehlverhalten beim Abstoß“ (hier ist nun eine Verwarnung für den Spieler auszusprechen, der den Abstoß so ausführt, dass er den Ball anlupft und dieser von einem Mitspieler per Kopf oder Brust zum Torwart gespielt wird, um ihn mit den Händen aufzunehmen) und die angepasste Auslegung zum Thema Handspiel. Diese stellt eine Straffung der regeltechnischen Definition von strafbaren Handspielen dar. Quintessenz ist, dass der Schiedsrichter künftig (wieder) verstärkt die Absichtsrelevanz beurteilen soll, wobei es natürlich auch weiterhin gilt, dass im regeltechnischen Sinne ein absichtliches und damit strafbares Handspiel vorliegt, wenn ein Spieler ein Handspiel durch seine Armhaltung („Vergrößerung der Körperfläche“) in Kauf nimmt und es dann durch ein Anschießen auch dazu kommt.
Im angehängten Merkblatt „Handspielauslegung“ habe ich zahlreiche Beispiele zusammengefasst, die regeltechnisch ein strafbares Handspiel indizieren. Vor allem aber findet Ihr dort zunächst vier grundsätzliche Situationen beschrieben, in denen entsprechend Sinn und Geist der Handspielregel kein strafbares Handspiel vorliegt. Wenn Ihr derartige Fälle in Euren Spielleitungen konsequent als nicht strafbares Handspiel bewertet, werden wir rasch eine weitgehende Einheitlichkeit bei der Handspielbewertung erreichen – auch in den Augen von Vereinen, Spielern und Zuschauern.
Im Lehrabend am 29. Juli werden zu den im Merkplatt beschriebenen Handspielauslegungen „nicht strafbar“ und „strafbar“ praktische Videobeispiele gezeigt werden.
Ansonsten empfehle ich Euch, dass Ihr die aufgrund der langen Spielruhen möglicherweise noch nicht ganz verinnerlichten Regeländerungen zur vergangenen bzw. vorletzten Saison noch einmal durch geht, insbesondere die Änderungen zum Thema Schiedsrichterball. Dieser wird generell nur noch mit einem Spieler der Mannschaft ausgeführt, die zuletzt am Ball war (Mindestabstand aller anderen Spieler: 4 Meter). Ein SR-Ball im Strafraum wird grundsätzlich nur noch mit dem Torwart ausgeführt, unabhängig welche Mannschaft zuletzt am Ball war. Es gibt u.a. einen SR-Ball, wenn der SR den Ball berührt und dadurch der Ballbesitz wechselt, dadurch eine gute Angriffssituation eingeleitet wird oder ein Tor fällt. Keinen SR-Ball gibt es, wenn der SR den Ball berührt und der Ball danach das Spielfeld verlässt (Spielfortsetzung dann Einwurf durch die Mannschaft, die nicht zuletzt am Ball war bzw. Abstoß/Ecke).
Weiterhin gilt für alle Spielklassen und sämtliche Altersklassen die Vorgabe, dass das Blockieren, Wegkicken, Wegwerfen, Wegtragen, Aufheben oder Nichtfreigeben des Balles nach einem Pfiff konsequent zu unterbinden ist. Wird dadurch eine grundsätzlich mögliche rasche Spielfortsetzung der gegnerischen Mannschaft verzögert oder verhindert oder löst es eine Konfrontation mit der zur Spielfortsetzung berechtigten Mannschaft aus, ist eine Verwarnung zwingend notwendig.
In sämtlichen Pflicht- und Pokalspielen (Herren, Frauen, Junioren, Juniorinnen – jeweils sämtliche Ligen) sind fünf Auswechslungen erlaubt. Eine Beschränkung auf eine vorgegebene Anzahl von Wechselfenstern gibt es nicht mehr. Das bedeutet umso mehr, dass der SR die durch Auswechslungen und ggf. Rückwechselvorgänge verloren gehende Zeit sorgfältig bei der Festlegung der Nachspielzeiten berücksichtigen muss.
Für Rückfragen zu den Regeländerungen oder sonstigen Regelthemen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit sportlichen Grüßen,
Michael Hofbauer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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